wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 22.10.2021
IX B 38/21 -

BFH: Corona-Pandemie begründet in finanzgerichtlichen Verfahren kein Anspruch auf Akteneinsicht in Kanzleiräume

Kanzleiräume keine Diensträume i.S.v. § 78 Abs. 3 FGO

Die Corona-Pandemie rechtfertigt in finanzgerichtlichen Verfahren keine Akteneinsicht in den Kanzleiräumen des Prozess­bevollmächtigten des Klägers, wenn ein umfassendes Hygienekonzept bei Gericht besteht. Zudem sind die Kanzleiräume keine Diensträume im Sinne von § 78 Abs. 3 FGO. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Verfahrens vor dem Finanzgericht Hamburg beantragte der Prozessbevollmächtigte der Kläger Anfang des Jahres 2021 Akteneinsicht in seinen Kanzleiräumen. Dies wurde ihm vom Gericht verweigert. Es verwies auf die Möglichkeit der Akteneinsicht beim Gericht. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Kläger. Sie führten an, dass ihrem Prozessbevollmächtigten aufgrund der Corona-Pandemie ein Aufsuchen des Gerichts unzumutbar sei.

Kein Anspruch auf Akteneinsicht in Kanzleiräume

Der Bundesfinanzhof bestätigte die Entscheidung des Finanzgerichts. Ein Anspruch auf Akteneinsicht in den Kanzleiräumen bestehe nach § 78 FGO nicht. Insbesondere seien Kanzleiräume keine Diensträume im Sinne von § 78 Abs. 3 FGO. Die Corona-Pandemie rechtfertige nicht die Annahme eines Ausnahmefalls. Denn bei Gericht bestehe ein umfassendes Hygienekonzept. Dass dieses nicht eingehalten werde, haben die Kläger nicht dargelegt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.01.2022
Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 18.05.2021
    [Aktenzeichen: 1 K 175/20]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • BB 2021, 2838Zeitschrift: Betriebs-Berater (BB), Jahrgang: 2021, Seite: 2838

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BFH_IX-B-3821_BFH-Corona-Pandemie-begruendet-in-finanzgerichtlichen-Verfahren-kein-Anspruch-auf-Akteneinsicht-in-Kanzleiraeume.news31342.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31342 Dokument-Nr. 31342

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.