wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.10.2007
IV R 52/04 -

Verpflichtung von Autohändlern zum Rückkauf von Leasing- und Vermietungsfahrzeugen ist zu bilanzieren

Rückkaufverpflichtung stellt eine wirtschaftliche Belastung dar

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Kfz-Händler in ihren Bilanzen Verbindlichkeiten für die von ihnen übernommene Verpflichtung, verkaufte Fahrzeuge zu einem verbindlich festgelegten Preis zurückzukaufen, auszuweisen haben.

Kfz-Händler müssen sich beim Verkauf von Neuwagen an Leasinggesellschaften oder Autovermietungen häufig verpflichten, die Fahrzeuge nach Ablauf der Leasingzeit oder nach einer bestimmten Vertragslaufzeit auf Verlangen des Käufers zu einem bereits beim Verkauf des Neuwagens festgelegten Preis zurückzukaufen. Durch den Rückkauf der Fahrzeuge drohen den Kfz-Händlern oftmals Verluste, da der Preis für den Rückkauf in vielen Fällen über dem Marktwert der Fahrzeuge liegt. Wegen solcher drohenden Verluste bildete auch die klagende Kfz-Händlerin für die Jahre 1997 - 1999 Rückstellungen. Diese erkannte das Finanzamt aber nicht an, weil Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften seit 1997 steuerrechtlich nicht mehr zulässig seien.

Rückkaufverpflichtung stellt für die Klägerin eine wirtschaftliche Belastung dar

Der BFH entschied jedoch, dass die Klägerin für die mit der Veräußerung der Neuwagen eingegangene Rückkaufverpflichtung in ihren Bilanzen Verbindlichkeiten in Höhe des für die Übernahme dieser Verpflichtung - als Teil des seinerzeitigen Verkaufspreises - vereinnahmten Entgelts auszuweisen habe. Die Rückkaufverpflichtung stelle für die Klägerin eine wirtschaftliche Belastung dar. Diese Belastung müsse durch den Ansatz einer den Gewinn mindernden Verbindlichkeit berücksichtigt werden. Die Verbindlichkeit entfalle erst bei Ausübung oder Verfall des Rechts zum Rückverkauf und sei erst zu diesem Zeitpunkt erfolgswirksam wieder auszubuchen. Das grundsätzliche Verbot der Bilanzierung schwebender Geschäfte stehe dem Ausweis der Rückkaufverpflichtung nicht entgegen.

der Leitsatz

Für die von einem Kraftfahrzeug-Händler übernommene Verpflichtung, an Leasinggesellschaften oder Autovermietungen verkaufte Fahrzeuge nach Ablauf der Leasingzeit bzw. nach einer Mindestvertragslaufzeit zu einem verbindlich festgelegten Preis zurückzukaufen, ist eine Verbindlichkeit in Höhe des dafür vereinnahmten Entgelts auszuweisen. Diese Verbindlichkeit ist erst bei Ausübung oder Verfall der Rückverkaufsoption auszubuchen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.01.2008
Quelle: ra-online, BFH

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BFH_IV-R-5204_Verpflichtung-von-Autohaendlern-zum-Rueckkauf-von-Leasing-und-Vermietungsfahrzeugen-ist-zu-bilanzieren~N5515

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 5515 Dokument-Nr. 5515

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.