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Der Bundesfinanzhofs hat entschieden, dass sich der Wert für die Bemessung der Gebühr, die für eine verbindliche Auskunft durch die Finanzbehörde zu entrichten ist, nach dem Antrag richtet und in Anlehnung an den Streitwert eines gerichtlichen Verfahrens berechnet wird.
In dem Urteilsfall plante die Klägerin eine Umstrukturierung ihres Konzerns und fragte beim Finanzamt an, ob die geplante Gestaltung die Aufdeckung stiller Reserven auslösen würde. Die
Der Bundesfinanzhof hob nun das Urteil des Finanzgerichts auf und wies die Klage ab. Die Gebühr einer verbindlichen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.11.2015
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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