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Die Vereinnahmung eines berufsüblichen Honorars für die mehrere Jahre andauernde Betreuung eines Mandats führt bei einem Rechtsanwalt nicht zu außerordentlichen Einkünften. Dies entschied der Bundesfinanzhof, der damit seine langjährige Rechtsprechung bestätigte.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, ein
Der Bundesfinanzhof folgte dieser Auffassung nicht. Er bekräftigte vielmehr seine jahrzehntealte Rechtsprechung, wonach die Anwendung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.04.2013
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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