kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Kosten für die Behandlung oder Linderung einer Krankheit können -soweit sie von der Krankenkasse oder einem sonstigen Leistungsträger nicht übernommen werden- nach § 33 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) als außergewöhnliche Belastung steuermindernd berücksichtigt werden.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte in einer Entscheidung aus dem Jahr 1997 die Empfängnisunfähigkeit einer verheirateten Frau als Krankheit angesehen und die künstliche Befruchtung (In-vitro-Fertilisation) mit dem Samen ihres Ehemannes (sog. homologe Insemination) als Heilbehandlung anerkannt mit der Folge, dass die Kosten hierfür als außergewöhnliche Belastung abziehbar waren.
Nach Auffassung des BFH sind die Kosten für die In-vitro-Fertilisation einer empfängnisunfähigen Frau mit dem Samen ihres Ehemannes dagegen dann nicht als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, wenn die Empfängnisunfähigkeit auf einer früheren freiwilligen Sterilisation zum Zweck der Empfängnisverhütung beruht. Die künstliche Befruchtung ist in diesem Fall keine krankheitsbedingte Heilbehandlung, sondern eine Maßnahme, mit der die früher getroffene Entscheidung für die Sterilisation rückgängig gemacht werden soll. Sowohl die Entscheidung für die Sterilisation als auch die Entscheidung für die künstliche Befruchtung gehören zur frei gestaltbaren Lebensführung. Kosten, die einem Steuerpflichtigen als Folge solcher Entscheidungen entstehen, fallen nicht in den Bereich des § 33 EStG. Sie sind vom Steuerpflichtigen selbst zu tragen und dürfen die Einkommensteuer nicht mindern.
Hinweis auf die Vorinstanz: FG Berlin, 30.09.2003, 5 K 5349/02
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.06.2005
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Bundesfinanzhof vom 22.06.2005
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BFH_III-R-6803_Kosten-einer-kuenstlichen-Befruchtung-In-vitro-Fertilisation-nach-freiwilliger-Sterilisation-nicht-als-aussergewoehnliche-Belastung-abziehbar~N618
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 618
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.