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Familienleistungen nach dem polnischen Gesetz über staatliche Beihilfen zur Kindererziehung vom 17. Februar 2016 sind auf das in Deutschland gezahlte Kindergeld anzurechnen. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist
Einspruch, Klage und Revision zum Bundesfinanzhof hatten keinen Erfolg. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs ist die Familienleistung "500+" dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.12.2019
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online (pm/kg)
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