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Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Fahrtkosten eines Selbständigen zu ständig wechselnden Betriebsstätten, denen keine besondere zentrale Bedeutung zukommt, mit den tatsächlichen Kosten und nicht nur mit der Entfernungspauschale abzugsfähig sind.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens erteilte als freiberuflich tätige Musiklehrerin in mehreren Schulen und Kindergärten Musikunterricht. Sie machte die
Der Bundesfinanzhof ist nun der Rechtsauffassung der Klägerin gefolgt. Er hat damit an der bisherigen Rechtsprechung der für die Gewinneinkünfte zuständigen Senate zum Begriff der "Betriebsstätte" festgehalten. Im Unterschied zu der Entscheidung des X. Senats vom 22. Oktober 2014 lagen im Streitfall nicht nur eine
Auch nach der Änderung des Reisekostenrechts zum 1. Januar 2014 (Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013) sind die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.02.2015
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 20638
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