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Die satzungskonforme Zuwendung einer ausländischen Stiftung an einen inländischen Empfänger, der keine Rechte an oder Ansprüche auf Vermögen oder Erträge der Stiftung besitzt, unterliegt nicht der Schenkungssteuer. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte eine Schweizer Familienstiftung einem in Deutschland ansässigen 29-jährigen Begünstigten (Destinatär) eine Einmalzahlung zugewandt. Die Stiftungssatzung sieht Unterstützungsleistungen zur Anschubfinanzierung an Familienangehörige in jugendlichen Jahren vor. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Die
Aus Sicht von Finanzamt und Finanzgericht hatte die Familienstiftung hierfür
Der Bundesfinanzhof ist beiden Überlegungen nicht gefolgt und hat den angefochtenen Steuerbescheid sowie das Urteil des Finanzgerichts aufgehoben und damit der Revision der Familienstiftung stattgegeben. Die
Nicht entschieden wurde über die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine solche
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2019
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online (pm/kg)
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