wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.10.2015
II R 46/13 -

BFH: Abzug hinterzogener Steuern als Nachlass­verbindlich­keiten setzt Festsetzung der Steuerschuld voraus

Zeitnahe Unterrichtung des Finanzamts über Steuerschuld unerheblich

Hat ein Erblasser Einkommenssteuer hinterzogen, so kann der Erblasser diese nur dann als Nachlass­verbindlich­keiten von der Erbschaftssteuer abziehen, wenn die Steuerschuld festgesetzt wurde oder wird. Fehlt es an der Festsetzung, ist ein Abzug nicht möglich. Dies gilt selbst dann, wenn der Erbe das zuständige Finanzamt zeitnah von der Steuerschuld unterrichtet hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall stellte der Erbe der im April 2004 verstorbenen Erblasserin fest, dass diese Einkommenssteuer in erheblicher Größe hinterzogen hatte und unterrichtete das zuständige Finanzamt von den Steuerschulden. Nachfolgend bestand Streit, ob der Erbe im Rahmen seiner Erbschaftssteuererklärung die vom Finanzamt festgesetzten oder tatsächlich bestehenden Steuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten abziehen kann. Während das Finanzamt auf die Festsetzung abstellte, hielt der Erbe die tatsächlichen Steuerschulden für maßgeblich. Das Finanzgericht Niedersachsen schloss sich der Ansicht des Erben an. Dagegen richtete sich die Revision des Finanzamts.

Fehlende wirtschaftliche Belastung durch hinterzogene Steuern

Der Bundesfinanzhof entschied zu Gunsten des Finanzamts und hob daher die Entscheidung des Finanzgerichts auf. Steuerschulden könne nur dann als Nachlassverbindlichkeiten von der Erbschaftssteuer abgezogen werden, wenn sie zum Todeszeitpunkt eine wirtschaftliche Belastung dargestellt haben. Dies sei hier zu verneinen gewesen, da die Finanzverwaltung ihre Forderungen zum Zeitpunkt des Todes der Erblasserin nicht habe geltend machen können. Denn das Finanzamt habe von den im Ausland angelegten Vermögen erzielten Einkünften nichts gewusst. Stellen aber Steuerschulden bei Eintritt des Erblasses keine wirtschaftliche Belastung dar und werden sie auch später nicht festgesetzt, so belasten sie den Erben wirtschaftlich nicht und können nicht als Nachlassverbindlichkeiten berücksichtigt werden. Dies gelte auch dann, wenn der Erbe das Finanzamt zeitnah nach dem Eintritt des Erbfalls über die Steuerschulden unterrichtet und er ab diesem Zeitpunkt mit einer Steuerfestsetzung rechnen muss.

Steuerfestsetzung Voraussetzung für Abzug der Steuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten

Steuerschulden können nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur als Nachlassverbindlichkeiten von der Erbschaftssteuer abgezogen werden, wenn sie tatsächlich festgesetzt wurden oder werden. Dies gelte auch dann, wenn die Steuerhinterziehung nach dem Tod des Erblassers zum Beispiel durch den Erben aufgedeckt werde.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.11.2016
Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 20.02.2013
    [Aktenzeichen: 3 K 365/12]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • DB 2016, 393Zeitschrift: Der Betrieb (DB), Jahrgang: 2016, Seite: 393
  • NJW 2016, 1199Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2016, Seite: 1199
  • NJW-Spezial 2016, 296Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2016, Seite: 296

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BFH_II-R-4613_BFH-Abzug-hinterzogener-Steuern-als-Nachlassverbindlichkeiten-setzt-Festsetzung-der-Steuerschuld-voraus~N23467

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 23467 Dokument-Nr. 23467

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.