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Bei der Schenkungsteuer sind Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung etwaiger Herausgabeansprüche eines Erben oder Nacherben steuermindernd zu berücksichtigen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Im hier vorliegenden Streitfall hatten die Eltern des Klägers ihre Söhne als
Der Kläger begehrte rückwirkend die steuermindernde Berücksichtigung dieser Zahlung bei der Besteuerung der von der Mutter erhaltenen Schenkung. Das Finanzamt lehnte dies ab. Dagegen haben das Finanzgericht und der BFH dem Kläger Recht gegeben. Nach Auffassung des BFH handelt es sich bei den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.10.2021
Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (pm/ab)
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