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Der Bundesfinanzhof ist von der Verfassungswidrigkeit des Ansatzes der nur noch für die Grunderwerbsteuer maßgeblichen Grundbesitzwerte als Ersatz-Bemessungsgrundlage überzeugt und hat daher das Bundesverfassungsgericht angerufen.
Die
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Klägerin, eine US-amerikanische Gesellschaft, alle Anteile an einer deutschen GmbH erworben, zu deren Vermögen in Deutschland gelegene Grundstücke gehörten. Für diese Anteilsübertragung (§ 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG) wurde gegenüber der Klägerin
Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs ist die weitere Anwendung der §§ 138 ff. BewG für die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.04.2011
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 11540
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