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Erwirbt der Erbe einen vom Erblasser zu Lebzeiten nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruch, so unterliegt dieser Anspruch gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 Fall 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) der Besteuerung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Erbe den Pflichtteil geltend macht. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem seine Ehefrau im April 2008 verstorben war, schlug der Ehemann die Erbschaft aus und machte zudem nicht den
Das Finanzgericht München wies die Klage ab. Der
Der Bundesfinanzhof bestätigte die Entscheidung des Finanzgerichts und wies daher die Revision des Klägers zurück. Ein vom
Zunächst sei nach Ansicht des Bundesfinanzhofs dem Sinn und Zweck der Vorschrift ein über den Wortlaut hinausgehendes Erfordernis der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.07.2018
Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 26126
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