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Für in einem Wirtschaftsjahr gezahlte Kfz-Steuer ist ein Rechnungsabgrenzungsposten gewinnerhöhend zu aktivieren, soweit die Steuer auf die voraussichtliche Zulassungszeit des Fahrzeugs im nachfolgenden Wirtschaftsjahr entfällt. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Mit dieser Entscheidung bestätigt der Bundesfinanzhof die bisher gängige Bilanzierungspraxis, die erstmals durch die jetzt aufgehobene Vorentscheidung des Finanzgerichts in Frage gestellt wurde.
Gerade weil die Rechnungsabgrenzung in den Fällen vorausbezahlter Kfz-Steuern bei Bilanzaufstellung nicht zweifelhaft war, sah der Senat auch keinen Anlass, den Ausgang des Verfahrens vor dem Großen Senat zum sog. "subjektiven Fehlerbegriff" abzuwarten (I R 77/08).
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.08.2010
Quelle: Bundesfinanzhof/ ra-online
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