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Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ständiger Vertreter sein kann. Dies führt zur beschränkten Körperschaftsteuerpflicht des ausländischen Unternehmens, selbst wenn dieses im Inland keine Betriebsstätte unterhält.
Der vom Bundesfinanzhof entschiedene Fall betrifft eine luxemburgische Aktiengesellschaft, deren Geschäftsführer sich regelmäßig in Deutschland aufhielt, um dort Goldgeschäfte für diese anzubahnen, abzuschließen und abzuwickeln.
Das Finanzamt ging von der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht der Aktiengesellschaft aus, weil der Geschäftsführer
Der Bundesfinanzhof hob das Urteil des Finanzgerichts auf. Nach § 13 der Abgabenordnung (AO) ist
Der Bundesfinanzhof hat den Streit nunmehr entschieden. Nach dem Zweck des Gesetzes und seinem Wortlaut können im Steuerrecht grundsätzlich auch solche Personen ständige Vertreter sein, die im Zivilrecht als Organe der Kapitalgesellschaft anzusehen sind. Für die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.04.2019
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online (pm)
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Dokument-Nr. 27320
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