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Der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft kann den Bescheid über den Bestand des steuerlichen Einlagekontos nicht anfechten. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
§ 27 Abs. 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) schreibt vor, dass der Bestand des steuerlichen Einlagekontos mit einem besonderen Bescheid festzuschreiben ist. Auf dem Konto sind insbesondere die Einlagen zu erfassen, die der
Im Streitfall war die Klägerin, eine ausländische Kapitalgesellschaft, an einer inländischen
Der Bundesfinanzhof bestätigte diese Auffassung. Grundsätzlich kann ein Bescheid nur von den Adressaten angefochten werden. Das ist im Fall des Bescheids gemäß § 27 Abs. 2 KStG die Kapitalgesellschaft und allein sie kann deshalb Einspruch einlegen und Klage erheben. Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.03.2023
Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32719
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