wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 04.12.2006
GrS 1/05 -

Einlage eines im Privatvermögen entdeckten Kiesvorkommens

Der Große Senat des Bundesfinanzhofs hat zu einer Frage entschieden, die seit längerem zwischen dem III. Senat einerseits und dem VIII. und I. Senat andererseits streitig war.

Der Kläger wollte einen im Privatvermögen entdeckten Bodenschatz mit dem Teilwert in sein Betriebsvermögen einlegen und Absetzungen für Substanzverringerung (AfS) vornehmen. Das Finanzamt (FA) ließ AfS nicht zu. Das Finanzgericht gab der Klage statt. Der III. Senat beabsichtigte, die Revision des FA als unbegründet zurückzuweisen, sah sich daran aber durch die Rechtsprechung des I. und des VIII. Senats gehindert und legte durch Beschluss vom 16. Dezember 2004 III R 8/98 dem Großen Senat die Frage vor: Kann ein Steuerpflichtiger einen Bodenschatz, der sich in seinem Privatvermögen zu einem Wirtschaftsgut konkretisiert hat, mit dem Teilwert in sein Betriebsvermögen einlegen und hiervon AfS vornehmen?

Der Große Senat bejahte die erste und verneinte die zweite Frage. Er beurteilte das Kiesvorkommen als ein materielles Wirtschaftsgut, das - anders als ein unentgeltlich erworbenes Nutzungsrecht - mit dem Teilwert in das Betriebsvermögen einzulegen sei. Die Einordnung als materielles Wirtschaftsgut finde im Gesetz hinreichend Ausdruck (§ 7 Abs. 6 EStG; § 11 d Abs. 2 EStDV; § 17 a EStG a.F.); auch die Rechtsprechung habe in der Vergangenheit Bodenschätze "zwanglos" als materielle Wirtschaftsgüter beurteilt.

Um aber zu verhindern, dass die Besteuerung der Abbauerträge unterbleibt, dürfen nach Auffassung des Großen Senats keine AfS vorgenommen werden. Die Gestattung entsprechender Absetzungen auf der Basis des Teilwerts verhinderte die nach dem Gesetz vorgesehene Brutto-Besteuerung der Abbauerträge: Wird das Kiesvorkommen im Privatvermögen entdeckt, ist der Abbau des Kiesvorkommens durch Verpachtung "brutto" ohne Absetzungen zu besteuern. Wird hingegen das Kiesvorkommen im Betriebsvermögen entdeckt, ist die Besteuerung mangels auf die Substanz entfallender Anschaffungskosten ebenfalls brutto vorzunehmen. Allein durch die Überführung des Wirtschaftsguts aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen können und dürfen keine Absetzungsmöglichkeiten begründet werden. Wie bei der Einlage von Nutzungsrechten die Nutzung zu besteuern ist, muss bei der Einlage des Bodenschatzes der Abbau steuerbar bleiben.

der Leitsatz

1. Ein im Privatvermögen entdecktes Kiesvorkommen ist bei Zuführung zum Betriebsvermögen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG mit dem Teilwert anzusetzen.

2. Bei dem Abbau des Kiesvorkommens dürfen Absetzungen für Substanzverringerung nicht vorgenommen werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.05.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 35/07 des BFH vom 02.05.2007

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BFH_GrS-105_Einlage-eines-im-Privatvermoegen-entdeckten-Kiesvorkommens~N4199

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 4199 Dokument-Nr. 4199

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.