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Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Fraktionen des bayerischen Landtags keine öffentlichen Arbeitgeber i.S.v. § 71 Abs. 3 SGB IX in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung (aF) sind. Sie sind daher nicht verpflichtet, schwerbehinderte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen.
Die Parteien des zugrunde liegenden Falls streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger eine
Die Beklagte ist eine
Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab. Die Revision des Klägers hatte vor dem Bundesarbeitsgericht keinen Erfolg. Die Beklagte hat den Kläger nicht wegen seiner
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.05.2019
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27427
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