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Soll nach einem Rahmenvertrag das Arbeitsverhältnis mit einem Piloten bei Feststellung und Bekanntgabe dessen Fluguntauglichkeit automatisch enden, so muss die Fluguntauglichkeit durch ein flugmedizinisches Zentrum oder einen flugmedizinischen Sachverständigen festgestellt werden. Geht die Fluguntauglichkeit mit einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit einher, so muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall war ein
Während das Arbeitsgericht Berlin die Klage abwies, gab ihr das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg statt. Dagegen richtete sich die Revision der Beklagten.
Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts und wies daher die Revision der Beklagten zurück. Das Arbeitsverhältnis habe nicht aufgrund der
Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts sei zudem die ordentliche,
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.04.2020
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 28590
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