wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.02.2009
6 AZR 110/08 -

Bei der Insolvenz eines Einzelunternehmers bestehen weiterhin die Ansprüche der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes auf Sozialkassenbeiträge

BAG zu den Ansprüchen der ZVK auf Sozialkassenbeiträge nach Insolvenz eines Einzelunternehmers

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Einzelunternehmers, der einen Betrieb des Bauhauptgewerbes betrieben hat, ändert für sich allein nichts an der weiteren Anwendbarkeit des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV). Dies gilt auch dann, wenn der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb einstellt und allen Arbeitnehmern kündigt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Das Bundesarbeitsgericht führte aus, dass im Insolvenzfall der Insolvenzverwalter der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) die Sozialkassenbeiträge bis zur rechtlichen Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse schuldet. Daran ändert grundsätzlich auch eine Freigabe des Betriebsvermögens des Schuldners nichts. Soweit es nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unpfändbar ist, hat die Freigabe nur deklaratorische Bedeutung. Im Übrigen führt die Freigabe allein nicht zu einem Übergang der Arbeitsverhältnisse auf den Schuldner.

Sachverhalt

Die ZVK hat vom beklagten Insolvenzverwalter die Zahlung von Sozialkassenbeiträgen für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens verlangt. Der Schuldner führte einen Baubetrieb als Einzelunternehmer. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens kündigte der Insolvenzverwalter den beiden Arbeitnehmern unter Beachtung der einschlägigen Kündigungsfrist und erklärte „rein vorsorglich“ die Freigabe des Betriebsvermögens aus der Insolvenzmasse. Die Zahlung der Sozialkassenbeiträge lehnte der Insolvenzverwalter mit der Begründung ab, aufgrund der Einstellung des Geschäftsbetriebs sowie der Freigabe der Betriebsmittel sei der Baubetrieb erloschen und damit die Zahlungspflicht entfallen. Die Klage der ZVK hatte in allen Instanzen Erfolg.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.02.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 15/09 des BAG vom 05.02.2009

Vorinstanz:
  • Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.03.2007
    [Aktenzeichen: 5 Sa 1604/06]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BAG_6-AZR-11008_Bei-der-Insolvenz-eines-Einzelunternehmers-bestehen-weiterhin-die-Ansprueche-der-Zusatzversorgungskasse-des-Baugewerbes-auf-Sozialkassenbeitraege.news7394.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 7394 Dokument-Nr. 7394

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.