wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.12.2005
5 AZR 254/05 -

Verminderte Vergütung bei Zusage einer späteren Übernahme in ein Beamtenverhältnis ist zulässig

Ein öffentlicher Arbeitgeber darf sich von einem Angestellten eine monatliche Zahlung nicht als Gegenleistung für die Zusage der späteren Ernennung des Angestellten zum Beamten versprechen lassen. Eine solche Vereinbarung ist auch als Nebenabrede in einem Arbeitsvertrag nichtig und begründet nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte einen öffentlich- rechtlichen Erstattungsanspruch auf Rückzahlung. Davon zu unterscheiden ist die Vereinbarung einer verminderten Vergütung wegen der Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft nach beamtenrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Zusage einer späteren Beamtenernennung.

Hiergegen bestehen nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts keine rechtlichen Bedenken. Im Streitfalle hatte das Land Niedersachsen einer Lehrerin die Übernahme in das Beamtenverhältnis nach einer Tätigkeit von vier Jahren zugesichert. Außerdem hatte es mit dem Tage der Begründung des Arbeitsverhältnisses eine Anwartschaft auf Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit und im Alter sowie auf Hinterbliebenenversorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften gewährleistet. Demgemäß bestand Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung, so dass insoweit Arbeitnehmeranteile nicht zu entrichten waren. Für die genannten Zusicherungen verpflichtete sich die Lehrerin zu einer „Gegenleistung in Höhe von 270,00 DM (138,05 Euro) monatlich“, die mit der laufenden Bruttovergütung verrechnet wurde.

Die nach erfolgter Beamtenernennung erhobene Klage auf Nachzahlung der Vergütungsminderung für die ca. vierjährige Dauer des Arbeitsverhältnisses blieb in allen Instanzen ohne Erfolg. Die Vereinbarung der Parteien war wirksam. Die Vergütungsminderung war nicht Gegenleistung für die Zusage der Verbeamtung. Die Klägerin konnte nicht davon ausgehen, dass ihr eine Versorgungsanwartschaft nach beamtenrechtlichen Grundsätzen mit der Folge der Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung und entsprechend höherer Nettovergütung ohne Gegenleistung gewährt werde. Die Vereinbarung verstieß weder gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten, noch bewirkte sie eine Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern. Auch eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes lag nicht vor.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.12.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 74/05 des BAG vom 07.12.2005

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BAG_5-AZR-25405_Verminderte-Verguetung-bei-Zusage-einer-spaeteren-Uebernahme-in-ein-Beamtenverhaeltnis-ist-zulaessig~N1427

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 1427 Dokument-Nr. 1427

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.