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Zwar kann ein Tarifvertrag aufgrund einer betrieblichen Übung zur Anwendung kommen. Dies gilt aber dann nicht, wenn der Arbeitgeber irrtümlich meint, er müsse den Tarifvertrag anwenden. In diesem Fall entsteht keine betriebliche Übung. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Arbeitnehmerin auf Zahlung einer höheren Vergütung. Die Arbeitnehmerin war seit dem Jahr 1994 bei einem Klinikum beschäftigt. Im Jahr 2007 kam es zu einem Betriebswechsel. Die neue Betreiberin des Klinikums teilte der Arbeitnehmerin mit, dass auf ihr Arbeitsverhältnis ein bestimmter
Sowohl das Arbeitsgericht Magdeburg als auch das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt gaben der Klage statt. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts finde der alte
Das Bundesarbeitsgericht entschied zu Gunsten der Beklagten und hob daher die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts auf. Der Klägerin stehe kein Anspruch auf höheren Lohn zu, da der alte
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.01.2020
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 28286
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