wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.07.2018
4 AZR 443/17 -

BAG: Keine betriebliche Übung bei irrtümlicher Annahme des Arbeitsgebers zur Leistungspflicht

Anwendung eines Tarifvertrags aufgrund betrieblicher Übung möglich

Zwar kann ein Tarifvertrag aufgrund einer betrieblichen Übung zur Anwendung kommen. Dies gilt aber dann nicht, wenn der Arbeitgeber irrtümlich meint, er müsse den Tarifvertrag anwenden. In diesem Fall entsteht keine betriebliche Übung. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Arbeitnehmerin auf Zahlung einer höheren Vergütung. Die Arbeitnehmerin war seit dem Jahr 1994 bei einem Klinikum beschäftigt. Im Jahr 2007 kam es zu einem Betriebswechsel. Die neue Betreiberin des Klinikums teilte der Arbeitnehmerin mit, dass auf ihr Arbeitsverhältnis ein bestimmter Tarifvertrag Anwendung findet. Tatsächlich beruhte dies jedoch auf einen Irrtum der neuen Betreiberin. Im November 2013 kam es schließlich zu einem weiteren Betriebsübergang. Die nunmehrige Betreiberin des Klinikums wandte auf das Arbeitsverhältnis einen eigenen Tarifvertrag an, was zur Folge hatte, dass die Arbeitnehmerin weniger an Lohn erhielt. Die Arbeitnehmerin meinte, dass der alte Tarifvertrag aufgrund einer betrieblichen Übung weiterhin Anwendung finde und erhob daher Klage gegen ihre neue Arbeitgeberin.

Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht geben Klage statt

Sowohl das Arbeitsgericht Magdeburg als auch das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt gaben der Klage statt. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts finde der alte Tarifvertrag aufgrund betrieblicher Übung auf das Arbeitsverhältnis der Klägerin Anwendung. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Revision der Beklagten.

Bundesarbeitsgericht verneint Entstehung einer betrieblichen Übung

Das Bundesarbeitsgericht entschied zu Gunsten der Beklagten und hob daher die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts auf. Der Klägerin stehe kein Anspruch auf höheren Lohn zu, da der alte Tarifvertrag nicht wegen betrieblicher Übung zur Anwendung komme. Zwar können Tarifverträge grundsätzlich über eine betriebliche Übung anwendbar sein. Eine betriebliche Übung entstehe aber dann nicht, wenn sich der Arbeitgeber irrtümlich aufgrund einer vermeintlichen Verpflichtung zur Leistungserbringung verpflichtet glaubte. In diesem Fall könne der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabhängig von dieser Rechtspflicht gewährt werden. So lag der Fall hier.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.01.2020
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Arbeitsgericht Magdeburg, Urteil vom 18.02.2015
    [Aktenzeichen: 7 Ca 1216/14]
  • Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.08.2017
    [Aktenzeichen: 6 Sa 216/15]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • BB 2018, 2931Zeitschrift: Betriebs-Berater (BB), Jahrgang: 2018, Seite: 2931
  • BB 2019, 1085Zeitschrift: Betriebs-Berater (BB), Jahrgang: 2019, Seite: 1085
  • NJW 2018, 3666Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2018, Seite: 3666
  • NJW-Spezial 2019, 20Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2019, Seite: 20
  • NZA 2018, 1630Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA), Jahrgang: 2018, Seite: 1630
  • NZG 2019, 426Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG), Jahrgang: 2019, Seite: 426

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BAG_4-AZR-44317_BAG-Keine-betriebliche-Uebung-bei-irrtuemlicher-Annahme-des-Arbeitsgebers-zur-Leistungspflicht.news28286.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 28286 Dokument-Nr. 28286

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.