wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.05.2010
3 AZR 97/08 3 AZR 80/08 -

BAG zur Verrechnung von Hinterbliebenenversorgung bei Vereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung

Verrechnungsklauseln in Betriebsvereinbarung dürfen andere Bezüge nicht unverhältnismäßig entwerten

Verrechnungsklauseln in einer die betriebliche Altersversorgung regelnden Betriebsvereinbarung müssen dem betriebsverfassungsrechtlichen Gebot der angemessenen Behandlung aller Arbeitnehmer entsprechen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.

Anders als in den Vorinstanzen waren deshalb die Klagen eines Altersrentners und einer Witwe, die betriebliche Hinterbliebenenversorgung bezogen hatten, vor dem Bundesarbeitsgericht teilweise erfolgreich.

Betriebsverfassungsrechtliches Gebot der angemessenen Behandlung aller Arbeitnehmer muss gewahrt bleiben

Denn laut Bundesarbeitsgericht entspricht es nicht dem betriebsverfassungsrechtlichen Gebot der angemessenen Behandlung aller Arbeitnehmer, wenn die Betriebsvereinbarung durch Verrechnungsklauseln andere Bezüge unverhältnismäßig entwerten. Eine unverhältnismäßige Entwertung liegt einmal vor, wenn auf eine betriebliche Altersrente vom Altersrentner anderweitig bezogene Hinterbliebenenversorgung, auch eine aus öffentlichen Kassen geleistete, zu mehr als 80 % angerechnet wird. Ebenso darf auf eine betriebliche Hinterbliebenenrente die eigene gesetzliche Altersrente des Hinterbliebenen nur zu 80 % angerechnet werden. Eine gesetzliche „Rente wegen Todes“ darf dagegen bis zu 100 % angerechnet werden, wenn sie wegen des Todes der Person gezahlt wird, nach deren Ableben auch die betriebliche Hinterbliebenenversorgung geleistet wird.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.05.2010
Quelle: ra-online, Bundesarbeitsgericht

Vorinstanzen:
  • Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.08.2007
    [Aktenzeichen: 6 Sa 315/07]
  • Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.09.2007
    [Aktenzeichen: 10 Sa 904/07]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BAG_3-AZR-9708-3-AZR-8008_BAG-zur-Verrechnung-von-Hinterbliebenenversorgung-bei-Vereinbarungen-zur-betrieblichen-Altersversorgung~N9663

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 9663 Dokument-Nr. 9663

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.