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Verrechnungsklauseln in einer die betriebliche Altersversorgung regelnden Betriebsvereinbarung müssen dem betriebsverfassungsrechtlichen Gebot der angemessenen Behandlung aller Arbeitnehmer entsprechen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Anders als in den Vorinstanzen waren deshalb die Klagen eines Altersrentners und einer Witwe, die betriebliche
Denn laut Bundesarbeitsgericht entspricht es nicht dem betriebsverfassungsrechtlichen Gebot der angemessenen Behandlung aller Arbeitnehmer, wenn die Betriebsvereinbarung durch Verrechnungsklauseln andere Bezüge unverhältnismäßig entwerten. Eine unverhältnismäßige Entwertung liegt einmal vor, wenn auf eine betriebliche
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.05.2010
Quelle: ra-online, Bundesarbeitsgericht
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Dokument-Nr. 9663
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