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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.12.2008
3 AZR 431/07 -

Vertrag zugunsten Dritter: Begünstigung durch "Gehaltserhöhung" auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

Wenn im Rahmen eines Vertrages zur Übertragung einer Steuerberaterpraxis für eine Arbeitnehmerin eine Beschäftigungsgarantie bis zum Rentenalter und eine "Gehaltserhöhung" vereinbart wird, muss ist im Wege der Auslegung ermittelt werden, ob die Verpflichtung zur "Gehaltserhöhung" mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortbesteht oder nicht.

Im zugrunde liegenden Fall sah der zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber einer Steuerberaterpraxis geschlossene Übertragungsvertrag für eine Arbeitnehmerin eine Beschäftigungsgarantie bis zum Rentenalter vor und verpflichtete den Erwerber zu einer Gehaltserhöhung, die im Rahmen des Kaufpreises berücksichtigt werden sollte.

Das Bundesarbeitsgericht legte diesen Vertrag dahingehend aus, dass die "Gehaltserhöhung" als Teil der Arbeitsvergütung an den Bestand des Arbeitsverhältnisses geknüpft war und es sich dabei nicht um den "bis zum Rentenalter ratenweise zu zahlenden Kaufpreis" handelte.

Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts wies daher - wie schon die Vorinstanzen - die Klage der Arbeitnehmerin, der Lebensgefährtin des inzwischen verstorbenen Veräußerers ab, die Zahlung der "Gehaltserhöhung" auch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus begehrte.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.12.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 95/08 des BAG vom 09.12.2008

Vorinstanz:
  • Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 15.05.2007
    [Aktenzeichen: 11 Sa 1263/06]
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