wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.05.2021
2 AZR 596/20 -

BAG: Entblößen der Genitalien eines Kollegen stellt wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers dar

Vorliegen einer erheblichen Pflichtverletzung

Entblößt ein Arbeitnehmer die Genitalien eines Kollegen, so stellt dies an sich einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB dar. Durch dieses Verhalten verletzt der Arbeitnehmer seine Pflichten erheblich. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nachtschicht im Mai 2019 in einem sächsischen Werk eines Automobilherstellers zog ein Arbeitnehmer einem als Leiharbeitnehmer beschäftigten Kollegen unvermittelt mit beiden Händen die Arbeits- und Unterhose herunter, wodurch seine Genitalien entblößt wurden. Der Leiharbeitnehmer war den Blicken und dem Gelächter mehrerer Arbeitskollegen ausgesetzt. Die Arbeitgeberin kündigte dem Arbeitnehmer aufgrund seines Verhaltens fristlos. Dagegen richtete sich dessen Kündigungsschutzklage. Sowohl das Arbeitsgericht Leipzig als auch das Landesarbeitsgericht Sachsen hielten die Kündigung für unwirksam. Dagegen richtete sich die Berufung der Arbeitgeberin.

Erhebliche Pflichtverletzung durch Entblößen der Genitalien eines Kollegen

Das Bundesarbeitsgericht entschied zu Gunsten der Arbeitgeberin. Das Entblößen der Genitalien eines Arbeitskollegen sei an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB darzustellen. Der Arbeitnehmer habe seine Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen der Arbeitgeberin erheblich verletzt. Die Arbeitgeberin habe ein eigenes schutzwürdiges Interesse daran, dass ihre Arbeitnehmer mit den im Betrieb eingesetzten Leiharbeitnehmern respektvoll und gedeihlich zusammenarbeiten. Sie sei nach § 12 Abs. 1 und 3 AGG verpflichtet, auch diese vor sexuellen Belästigungen zu schützen. Das absichtliche Entblößen der Genitalien eines Kollegen könne eine sexuelle Belästigung darstellen. Zudem stelle das Verhalten einen erheblichen und entwürdigenden Eingriff in die Intimsphäre und damit eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar.

Zurückweisung des Falls zwecks Prüfung der Verhältnismäßigkeit

Das Bundesarbeitsgericht wies den Fall an das Landesarbeitsgericht zwecks Prüfung, ob die fristlose Kündigung im Einzelfall verhältnismäßig ist, zurück.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.11.2021
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Arbeitsgericht Leipzig, Urteil vom 05.12.2019
    [Aktenzeichen: 6 Ca 1500/19]
  • Landesarbeitsgericht Sachsen, Urteil vom 25.11.2020
    [Aktenzeichen: 5 Sa 128/20]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 2021, 1272Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2021, Seite: 1272
  • NJW 2021, 3138Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2021, Seite: 3138
  • NZA 2021, 1178Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA), Jahrgang: 2021, Seite: 1178

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BAG_2-AZR-59620_BAG-Entbloessen-der-Genitalien-eines-Kollegen-stellt-wichtigen-Grund-zur-fristlosen-Kuendigung-des-Arbeitnehmers-dar~N31049

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31049 Dokument-Nr. 31049

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.