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Gibt ein Arbeitnehmer über mehrere Jahre absichtlich falsche Überstunden an, so rechtfertigt dies seine fristlose Kündigung. Der Arbeitnehmer darf nicht gezahlte Erschwerniszuschläge nicht eigenmächtig durch falsche Überstunden ausgleichen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Von Anfang 2012 bis Anfang 2017 hatte ein
Sowohl das Arbeitsgericht Mannheim als auch das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg gaben der Klage statt. Sie hielten die
Das Bundesarbeitsgericht entschied zu Gunsten der Arbeitgeberin. Die
Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts könne sich der
Das Bundesarbeitsgericht hielt angesichts des schwerwiegenden, systematischen und vorsätzlichen Fehlverhaltens des Arbeitnehmers das Interesse der Arbeitgeberin an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses für gewichtiger als das Interesse des Arbeitnehmers an einer Weiterbeschäftigung.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.06.2020
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 28812
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