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Wird ein Arbeitnehmer von mehreren Lohnpfändungen betroffen und führen diese aufgrund des Verwaltungsaufwands zu einer wesentlichen Störung des Arbeitsablaufs sowie der betrieblichen Organisation, so rechtfertigt dies die ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers. Das selbe kann bei einer durch eine Notlage verursachte Verschuldung des Arbeitnehmers gelten, wenn dieser in einer Vertrauensstellung beschäftigt ist. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine
Während das Arbeitsgericht die Kündigungsschutzklage abwies, gab ihr das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein statt. Seiner Ansicht nach haben weder die mehreren Lohnpfändungen bzw. -abtretungen noch die
Das Bundesarbeitsgericht führte zunächst aus, dass allein das Vorliegen von mehreren Lohnpfändungen bzw. -abtretungen noch keine
Kommt es im Übrigen wegen der Lohnpfändungen zu einem größeren Verwaltungsaufwand, so sei nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts keine vorherige
Zwar könne eine durch eine Notlage verursachte Verschuldung eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.11.2014
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 19158
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