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Der tarifliche Anspruch auf bezahlte arbeitsfreie Tage, der an die Stelle des Anspruchs auf ein tarifliches Zusatzgeld nach dem TV T-ZUG tritt, wird nicht erfüllt, wenn der Arbeitnehmer am Freistellungstag arbeitsunfähig erkrankt ist.
Die Parteien sind an den
Mit seiner Klage hat der Kläger zuletzt verlangt festzustellen, dass ihm für das Jahr 2019 noch eine bezahlte
Die dagegen gerichtete Revision der Beklagten hatte vor dem Bundesarbeitsgericht keinen Erfolg. Die Auslegung des MTV ergibt, dass der Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.02.2022
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31463
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