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Ein Arbeitnehmer, der von seinem ehemaligen Arbeitgeber nach einer Kündigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses freigestellt wird und während dieser Freistellungszeit ein Arbeitsverhältnis bei einem Wettbewerber aufnimmt, ist nicht verpflichtet, ein mit dem Wettbewerber vereinbartes Festgehalt an den ehemaligen Arbeitgeber wegen Verletzung des Wettbewerbsverbots herauszugeben. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Nach § 61 Abs. 1 HGB kann der
Der Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls war bei der Klägerin als Produktmanager und technischer Leiter tätig. Das Arbeitsverhältnis endete nach Maßgabe eines Vergleichs in einem Kündigungsschutzprozess aufgrund ordentlicher arbeitgeberseitiger
Die klagende
Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab. Die Revision der Klägerin blieb vor dem Bundesarbeitsgericht erfolglos. Der Beklagte ist nach § 61 Abs. 1 HGB nicht verpflichtet, ein mit dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2012
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 14395
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