wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.11.2006
10 AZR 769/05 -

Tariflicher Erschwerniszuschlag: Kein erhöhter Stundenlohn für besonders verschmutzte Toiletten

Reinigungskraft erhält keinen Erschwerniszuschlag

Für die Reinigung von Toiletten in Flughäfen muss keine Erschwerniszulage gezahlt werden. Die Toiletten erfüllen nicht die Merkmale einer öffentlichen Bedürfnisanstalt, da sie nur für Passagiere und Besucher bestimmt sind. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Die Klägerin ist bei der Beklagten, einem Reinigungsunternehmen, als Innenreinigerin beschäftigt. Sie reinigt am Flughafen in D. Toiletten, die außerhalb des Sicherheitsbereichs liegen. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung Anwendung.

§ 9 Ziff. 2.5 des für allgemeinverbindlich erklärten Rahmentarifvertrages für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 4. Oktober 2003 begründet einen Anspruch auf einen Erschwerniszuschlag iHv. 0,75 Euro pro Stunde bei Ausführung von Innenreinigungsarbeiten in Arbeitsbereichen mit außergewöhnlicher Verschmutzung. Die Tarifvorschrift nennt als Beispiel eines solchen Arbeitsbereichs ua. öffentliche Bedürfnisanstalten. Nicht gemeint sind nach der Tarifbestimmung typische Arbeiten der Unterhaltsreinigung in Kunden- und Besuchertoiletten.

Mit ihrer Klage beanspruchte die Klägerin für die Reinigung der Toilettenanlagen den tariflichen Erschwerniszuschlag. Sie hat gemeint, auf Grund der großen Zahl der Benutzer handele es sich um eine öffentliche Bedürfnisanstalt iSd. Tarifvorschrift. Die Beklagte hat die Auffassung vertreten, die Klägerin reinige Kunden- und Besuchertoiletten. Die Toiletten seien nur Passagieren und Besuchern des Flughafens und nicht der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen.

Die Revision der Klägerin hatte vor dem Zehnten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Eine Bedürfnisanstalt iSd. Tarifvorschrift ist eine öffentliche Toilettenanlage, wobei der Begriff „öffentlich“ iSv. „allgemein, allen zugänglich, für die Allgemeinheit bestimmt“ zu verstehen ist. Allgemein zugänglich in diesem Sinne sind Toilettenanlagen damit nur, wenn sie auf Grund entsprechender Widmung und Zweckbestimmung für jedermann zur Verfügung gestellt werden. Das trifft auf die von der Klägerin zu reinigenden Toiletten nicht zu. Diese sind nur für die Passagiere und Besucher des Flughafens bestimmt. Sie erfüllen deshalb nicht die Merkmale einer öffentlichen Bedürfnisanstalt. Es handelt sich um Kunden- und Besuchertoiletten, für deren Reinigung die tarifliche Regelung den Anspruch auf den Erschwerniszuschlag ausdrücklich ausschließt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.11.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 69/06 des BAG vom 15.11.2006

Vorinstanz:
  • Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.10.2005
    [Aktenzeichen: 9 Sa 882/05]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BAG_10-AZR-76905_Tariflicher-Erschwerniszuschlag-Kein-erhoehter-Stundenlohn-fuer-besonders-verschmutzte-Toiletten.news3352.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 3352 Dokument-Nr. 3352

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.