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Zahlt der Arbeitgeber drei Jahre hintereinander ein Weihnachtsgeld, so begründet dies für den Arbeitnehmer unter dem Gesichtspunkt der betrieblichen Übung einen Rechtsanspruch auf Zahlung. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Lesetipp - refrago:
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Beklagte zahlte in den Jahren von 1989 bis 1991 an ihre Mitarbeiter ein
Das Bundesarbeitsgericht entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Anspruch auf das
Der aus betrieblicher Übung entstandene Anspruch wurde auch nicht durch eine einvernehmliche
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2012
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
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