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Bonusansprüche, die in einer Betriebsvereinbarung festgesetzt wurden, dürfen trotz kritischer wirtschaftlicher Lage eines Unternehmens nicht reduziert werden. Ohne eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat ist die Minimierung des Bonus oder die Zahlung einer „Anerkennungsprämie“ unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Bundesarbeitsgericht über Bonusansprüche einer Beschäftigten der D. AG, die unter den Geltungsbereich der
Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben der auf Zahlung des Differenzbetrags zum vollen
Mit der Zusage eines Bonusvolumens hat sich der Vorstand der D. AG nach den Regelungen der
Hinweis: In zwei vergleichbaren Fällen hat der Senat den Revisionen der in den Vorinstanzen unterlegenen Kläger stattgegeben.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2011
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 12410
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