wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.02.2007
1 ABR 18/06 -

Bundesarbeitsgericht zur Kostenübernahme bei einheitlicher Personalkleidung

Betriebliche Einigungsstelle kann nicht regeln, wer die Kosten zu tragen hat

Eine betriebliche Einigungsstelle kann zwar bestimmen, ob die Arbeitnehmer zum Zwecke eines einheitlichen Erscheinungsbildes während der Arbeit eine bestimmte Kleidung tragen sollen und wer die Kleidung zu beschaffen hat. Die Frage, wer die Kosten für die Personalkleidung zu tragen hat, fällt allerdings nicht in die Regelungsbefugnis einer betrieblichen Einigungsstelle. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor.

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat mitzubestimmen, wenn Arbeitnehmer zum Zwecke eines einheitlichen Erscheinungsbildes während der Arbeit eine bestimmte Kleidung tragen sollen. Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat über eine solche Kleiderordnung nicht einigen, entscheidet die Einigungsstelle. Diese kann auch bestimmen, wer die Kleidung zu beschaffen hat. Sie kann nicht regeln, wer die hierfür anfallenden Kosten tragen muss. Regelungen über die Kostentragung betreffen nicht die Ordnung des Betriebs und das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb. Sie unterfallen daher nicht dem Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Die Kostentragung richtet sich nach gesetzlichen Bestimmungen sowie etwa vorhandenen arbeits- oder tarifvertraglichen Regelungen.

Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts wies daher - wie schon die Vorinstanzen - den Antrag eines für ein Spielcasino errichteten Betriebsrats ab. Dieser hatte einen Einigungsstellenspruch über eine Kleiderordnung mit der Begründung angefochten, die Einigungsstelle habe nicht nur über die während des Dienstes zu tragende Kleidung, sondern auch über die Kosten entscheiden müssen. Entgegen der Auffassung des Betriebsrats belastet die Kleiderordnung, die im Wesentlichen das Tragen schwarzer oder mitternachtsblauer Anzüge/ Kostüme vorschreibt, die Beschäftigten nicht unverhältnismäßig.

Vorinstanz:

Landesarbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 20. September 2005 - 3 TaBV 1069/05 -

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.02.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 10/07 des BAG vom 13.02.2007

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BAG_1-ABR-1806_Bundesarbeitsgericht-zur-Kostenuebernahme-bei-einheitlicher-Personalkleidung.news3814.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 3814 Dokument-Nr. 3814

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.