kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Gemäß § 626 Abs. 1 BGB kann auch der dringende Verdacht einer schwerwiegenden Vertragspflichtverletzung einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen, wenn der Verdacht dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Ein solcher wichtiger Grund kann auch dann vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes Vorteile im privaten Bereich entgegen nimmt, die unter Bezug auf sein Arbeitsverhältnis geleistet werden. Unabhängig von einer eventuellen Strafbarkeit verletzt er dadurch seine vertragliche Pflicht, auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen (§ 241 Abs. 2 BGB). Der wichtige Grund kann in der zu Tage getretenen Einstellung des Arbeitnehmers, bei Erfüllung seiner Aufgaben unberechtigte Vorteile entgegen zu nehmen, liegen. Hierdurch zerstört er regelmäßig das Vertrauen in seine Zuverlässigkeit und Redlichkeit. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Halle hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist seit April 1991 bei der beklagten
Die
Die
Nach den Einlassungen des Maßnahmeträgers habe die Klägerin einen Betrag von 600 Euro übergeben, der dann für einen gemeinnützigen Zweck gespendet worden sei. Aber selbst dann, wenn 600 Euro für die Ausstellungsgegenstände und die Werkleistungen von der Klägerin aufgrund eines Kaufvertrages gezahlt (und nicht nur gespendet) worden seien, entspreche dieser Betrag bei weitem nicht dem Wert der erbrachten Leistungen.
Mit ihrer Klage wehrt sich die Frau gegen ihre Abberufung als Geschäftsführerin, ihre Abordnung zur Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen und gegen die
Die aus der Neuen Residenz stammenden Ausstellungsgegenstände habe sie vom Maßnahmeträger aufgrund eines mündlichen Vertrages käuflich erworben. Auch den Werklohn für das Aufstellen der Gegenstände habe sie bezahlt. Mit dem Maßnahmeträger sei die Zahlung von 600 Euro vereinbart gewesen. Sie habe nicht gewusst, dass der Maßnahmeträger Ein-Euro-Jobber auf ihrem Grundstück einsetze.
Das Arbeitsgericht Halle erklärte die streitgegenständliche
Die weitergehende Klage hat das Arbeitsgericht abgewiesen. Die Abberufung der Klägerin von ihrer Funktion als Geschäftsleiterin des Jobcenters Halle und ihre Abordnung von der Agentur für Arbeit in Halle zur Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen seien wirksam erfolgt.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2015
Quelle: Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Arbeitsgericht-Halle_7-Ca-247014_Dringender-Verdacht-einer-schwerwiegenden-Vertragspflichtverletzung-kann-ausserordentliche-Kuendigung-rechtfertigen~N21228
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 21228
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.