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Das Arbeitsgericht Stuttgart hat den Betriebsrat des (Haupt)Betriebs der Kärcher GmbH & Co KG wegen grober Pflichtverletzungen aufgrund nicht durchgeführter Betriebsversammlungen aufgelöst. Das Gericht folgte damit dem Antrag der IG Metall.
Lesetipp - refrago:
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die
Das Arbeitsgericht gab der
Nach § 43 BetrVG hat der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.07.2013
Quelle: Arbeitsgericht Stuttgart/ra-online
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Dokument-Nr. 16349
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