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Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 11.10.2012
1 Ca 1310/12 -

Arbeitnehmer erhält Schmerzensgeld wegen Mobbings

Arbeitgeberin und Geschäftsführer zur Zahlung von 7.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt

Das Arbeitsgericht Siegburg hat einem Arbeitnehmer Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 Euro wegen so genannten Mobbings zugesprochen.

Der Arbeitnehmer des zugrunde liegenden Falls ist seit 1992 als Mitarbeiter in der IT-Abteilung beschäftigt und war bis 2003 Bereichsleiter IT-Softwareservice gewesen. Nachdem er sich über Unterbeschäftigung beklagt hatte, wurde er angewiesen, tägliche Arbeitsberichte zu verfassen und EDV-Schrott zu sortieren. Der Arbeitsplatzkonflikt zwischen den Parteien spitzte sich zu, der Kläger wurde psychotherapeutisch behandelt. Zuletzt brach der Geschäftsführer der Arbeitgeberin ein BEM-Gespräch (Betriebliches Eingliederungsmanagement), in dem die Wiedereingliederung des Klägers nach langanhaltender Erkrankung erörtert werden sollte, ab. Der Kläger ist seit mehreren Jahren arbeitsunfähig erkrankt.

Arbeitnehmer erhält 7.000 Euro Schmerzensgeld

Das Arbeitsgericht Siegburg gab der Schmerzensgeldklage des Arbeitnehmers statt und verurteilte die Arbeitgeberin und den Geschäftsführer zur Zahlung von 7.000 Euro Schmerzensgeld.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.04.2013
Quelle: Arbeitsgericht Siegburg/ra-online

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • AuR 2013, 233Zeitschrift: Arbeit und Recht (AuR), Jahrgang: 2013, Seite: 233
  • DB 2013, 22Zeitschrift: Der Betrieb (DB), Jahrgang: 2013, Seite: 22

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