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Eine höhere Bezahlung älterer Arbeitnehmer stellt keine Altersdiskriminierung der jüngeren Kollegen dar. Mit dieser Regelung werden die höhere Lebens- und Berufserfahrung der älteren Mitarbeiter und ihre in der Regel größeren familiären Verpflichtungen finanziell abgegolten. Dies hat das Arbeitsgericht Marburg entschieden.
Ein 31-jähriger Mann arbeitete im Rahmen eines Teilzeitvertrags befristet im öffentlichen Dienst. Im August 2007 vereinbarten der
Das Arbeitsgericht entschied zugunsten des Arbeitgebers. Für die versehentlich gezahlten zu hohen Bezüge habe es keinen Rechtsgrund gegeben. Zwar stelle die Tatsache allein, dass ein älterer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.11.2009
Quelle: ra-online, Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
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Dokument-Nr. 8737
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