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Arbeitsgericht Mainz, Beschluss vom 10.06.2020
4 Ga 10/20 -

ArbG Mainz: 62-jähriger Lehrer muss trotz Corona-Pandemie unterrichten

Präsenzunterricht während der Corona-Pandemie zumutbar

Das Arbeitsgericht Mainz hat den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung abgelehnt, mit der ein 62jähriger Lehrer unter Berufung auf sein Alter seinem Arbeitgeber, einer Berufsschule mit Förderunterricht, verbieten lassen wollte, ihn während der Corona-Pandemie zu Präsenzunterricht heranzuziehen. die Schulen einen Ermessensspielraum haben, wie sie den Gefahren der Corona-Pandemie begegnen wollen, und es nicht Aufgabe der Gerichte ist, vorab zu entscheiden, welcher Lehrer wie eingesetzt werden könne.

Im hier vorliegenden Fall sollte der Lehrer Einzelunterricht in einem 25qm großen Raum erteilen. Er befürchtet, sich durch eine Präsenz unzumutbaren gesundheitlichen Risiken auszusetzen, obwohl ein Interesse an Präsenzunterricht nicht ersichtlich sei.

Förderunterricht für einzelne Schüler ist zumutbar

Dies sah das Gericht anders. Die Auffassung des Diplom-Pädagogen, es bestehe kein Interesse an seinem Präsenzunterricht, konnte das Gericht nicht nachvollziehen, da er benachteiligten Schülern Förderunterricht erteilt, die typischerweise nicht aus Akademikerhaushalten stammen, wo sie problemlos Internetzugang und Unterstützung durch ihre Eltern haben. Im konkreten Fall kam hinzu, dass der Antragsteller Einzelunterricht in einem 25qm großen Raum erteilen soll, wo nach Einschätzung des Gerichts hinreichend Abstand gewahrt werden kann.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2020
Quelle: Arbeitsgericht Mainz, ra-online (pm/ab)

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