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Wer seiner Arbeitgeberin eine aus dem Internet ausgedruckte ärztliche "Bescheinigung über die vorläufige Impfunfähigkeit" vorlegt, ohne dass eine Untersuchung durch die bescheinigende Ärztin erfolgt ist, riskiert die Kündigung seines langjährigen Arbeitsverhältnisses. Dies hat das Arbeitsgericht Lübeck entschieden.
Die Klägerin ist bei der beklagten Klinik seit 2001 als
In ihrer
Die hilfsweise
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.04.2022
Quelle: Arbeitsgericht Lübeck, ra-online (pm/cc)
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Dokument-Nr. 31657
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