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Wenn ein Arbeitnehmer eigenmächtig seinen Urlaub antritt, dann ist grundsätzlich auch ohne vorherigen Ausspruch einer Abmahnung die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt. Dies hat das Arbeitsgericht Krefeld bekannt gegeben.
Der Kläger, mit einem Grad der Behinderung von 50, ist seit 18 Jahren bei der Beklagten als Schlosser in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt. Eine ordentliche, fristgerechte
Der Kläger hatte im Jahr 2010 fünf Urlaubstage nicht in Anspruch genommen, die daher in das erste Quartal des Jahres 2011 übertragen worden waren. Nach den im Betrieb anwendbaren Regelungen ist
Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis daraufhin, nachdem zuvor der Betriebsrat angehört und die Zustimmung des für Schwerbehindertenangelegenheiten zuständigen Integrationsamtes eingeholt worden war, mit Schreiben vom 26. April 2011 fristlos. Sie wirft dem Kläger eine vorsätzliche eigenmächtige Selbstbeurlaubung vor. Eine
Der Kläger hält die
Die Parteien konnten sich dahingehend einigen, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht und die
Grundsätzlich könne auch ohne vorherige
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.09.2011
Quelle: Arbeitsgericht Krefeld/ra-online
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Dokument-Nr. 12251
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