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Ein Arbeitgeber darf seinem Angestellten wegen häufiger Toilettenbesuche nicht das Gehalt kürzen. Dies entschied das Arbeitsgericht Köln.
Im zugrunde liegenden Fall war der Kläger seit August 2008 als Rechtsanwalt bei der Kölner Rechtsanwaltskanzlei des Beklagten angestellt. Durch minutiöse schriftliche Aufzeichnungen hatte der beklagte Rechtsanwalt feststellen lassen, dass sein Angestellter im Zeitraum vom 08. Mai bis 26. Mai 2009 insgesamt 384 Minuten auf der
Der Beklagte rechnete daraufhin die Toilettenzeiten auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses hoch und kam zu dem Ergebnis, dass der Kläger bis Mai 2009 zusätzlich zu den üblichen Pausen- und Toilettenzeiten insgesamt 90 Stunden auf der
Der Angestellt klagte gegen diese Gehaltskürzung vor dem Arbeitsgericht Köln und begründete seine Toilettenbesuche damit, dass er im vorgenannten Zeitraum an Verdauungsstörungen gelitten habe.
Eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.01.2010
Quelle: ra-online, ArbG Köln
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Dokument-Nr. 9103
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