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Arbeitet ein Arbeitnehmer als DJ und genießt dabei Alkohol, obwohl er als arbeitsunfähig krankgeschrieben ist, so verletzt er schwerwiegend seine vertraglichen Rücksichtsnahmepflichten gegenüber seinem Arbeitgeber. Dem Arbeitnehmer kann daher ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein
Das Arbeitsgericht Köln entschied gegen den
Der
Das Arbeitsgericht hielt zudem eine vorherige
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.01.2015
Quelle: Arbeitsgericht Köln, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 20538
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