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Ein Arbeitnehmer muss den Anspruch auf eine überdurchschnittliche Beurteilung im Arbeitszeugnis überzeugend nachweisen können. Erst wenn dies geschehen ist, hat der Arbeitgeber zu erklären, was aus seiner Sicht dem entgegensteht. Dies entschied das Arbeitsgericht Kassel.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein
Das Gericht wies die Klage ab. Es wies darauf hin, das es keinen Anspruch auf ein gutes oder sehr gutes Zeugnis gebe, sondern nur auf ein leistungsgerechtes. Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.12.2009
Quelle: ra-online, Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
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Dokument-Nr. 8995
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