wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 26.07.2022
24 Ga 2/22 -

HSV verliert vor dem Arbeitsgericht gegen Ex-Sportdirektor Mutzel

Freistellung von Sportdirektor Mutzel durch den HSV unwirksam

Fußball-Zweitligist Hamburger SV hat in der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung mit dem früheren Sportdirektor Michael Mutzel eine Niederlage erlitten. Das Arbeitsgericht erklärte sowohl die Beurlaubung als auch die später erfolgte Freistellung des 42-Jährigen für unwirksam.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach internen Differenzen wurde der Sportdirektor vom 12.06.22 bis 16.08.22 gegen seinen Willen beurlaubt und nachfolgend freigestellt. Der Verfügungskläger beantragte im Rahmen einer einstweiligen Verfügung seine fortgesetzte Beschäftigung als Sportdirektor.

Weder Beurlaubung noch Freistellung wirksam

Weder die Beurlaubung noch die Freistellung sind nach der Auffassung des Arbeitsgerichts wirksam.. So konnte die HSV Fußball AG den Sportdirektor nicht gegen dessen ausdrücklichen Willen beurlauben. Zudem hatte das Arbeitsgericht Zweifel an der Wirksamkeit der im Arbeitsvertrag vereinbarten einseitigen Freistellungsmöglichkeit.

Theoretisch bestünde Anspruch auf Weiterbeschäftigung

Letztlich sah die Kammer auch keine hinreichenden Anhaltspunkte für ein nachhaltig gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien, weil allein interne Abstimmungsschwierigkeiten und die Verweigerung der Teilung des outlook-Kalenders hierfür nicht genügten. Die besondere Eilbedürftigkeit für eine fortgesetzte Beschäftigung nahm die Kammer deshalb an, weil andernfalls ein weitergehender erheblicher Reputationsschaden beim Verfügungskläger zu befürchten ist.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.07.2022
Quelle: Arbeitsgericht Hamburg, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/ArbG-Hamburg_24-Ga-222_HSV-verliert-vor-dem-Arbeitsgericht-gegen-Ex-Sportdirektor-Mutzel.news32023.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32023 Dokument-Nr. 32023

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.