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Wehrt sich eine Jobcenter-Angestellte gegen eine gegen sie erteilte Suspendierung, da sie sich in mindestens einem Internet Blog kritisch über das System der Arbeitsvermittlung und die Verhältnisse beim Jobcenter äußert, so muss der Anspruch auf Beschäftigung zweifelsfrei feststehen, damit die Suspendierung aufgehoben werden kann. Dies entschied das Arbeitsgericht Hamburg.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: In einem Eilverfahren wehrt sich die beim
In dem von Frau H. angestrebten Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bedarf es eines offensichtlichen Beschäftigungsanspruchs und eines Eilgrundes für eine Entscheidung.
Das
Das Arbeitsgericht Hamburg hat den Antrag zurückgewiesen, weil es Frau H. nicht gelungen ist, das Bestehen eines offensichtlichen Beschäftigungsanspruchs darzulegen. Die vom
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.08.2013
Quelle: Arbeitsgericht Hamburg/ra-online
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Dokument-Nr. 16404
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