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Eva Herman ist mit ihrer Klage wegen der Kündigung beim NDR in erster Instanz gescheitert. Die Moderatorin war in der Vergangenheit aufgrund ihrer Äußerungen über die NS-Zeit in heftige Kritik geraten.
Frau Herman hatte drei Kündigungen des NDR vom 13., 18. und 25. September 2007 angegriffen und Feststellung begehrt, dass das behauptete Arbeitsverhältnis auch nicht durch Fristablauf am 31.12.2007 geendet habe. Strittig war auch, ob zwischen den Parteien überhaupt ein Arbeitsverhältnis bestanden habe oder weiter bestehe oder ob es sich um ein freies Mitarbeiterverhältnis handele. Letztlich wollte Frau Herman festgestellt wissen, dass ihr der NDR zum Schadensersatz verpflichtet sei. Wegen dieses Antrags hält der NDR den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten nicht für gegeben.
Eine gütliche Einigung war am Verhandlungstag nicht möglich. In der sich unmittelbar anschließenden Kammerverhandlung wurde der Status von Eva Herman als Arbeitnehmerin ausführlich erörtert und problematisiert. Der Kammervorsitzende deutete an, dass nach derzeitigem Stand der Vorberatung in der Kammer Zweifel bestünden, dass Eva Herman abweichend von ihrem Vertrag als
Das Arbeitsgericht hat die Klage zu den oben genannten Anträgen in erster Instanz abgewiesen. Die Kammer hat es nicht als hinreichend dargelegt angesehen, dass Frau Herman abweichend von ihrem Vertrag als
Die Kammer hat es im Übrigen als rechtsmissbräuchlich angesehen, dass sich die Klägerin auf ihre Arbeitnehmerstellung beruft, weil sie sich gegenüber Finanzamt und Sozialversicherungsträgern ausdrücklich als selbstständige Unternehmerin bezeichnet hatte.
Soweit Frau Herman auch festgestellt wissen möchte, dass ihr der NDR zum Schadensersatz verpflichtet ist, ist der Rechtstreit zunächst ausgesetzt worden, bis das Teilurteil rechtskräftig ist.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.05.2008
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 5999
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