wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.08.2014
8 Ga 86/14 -

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Beschäftigung während Kündigungsschutzprozess

Voraussetzungen für Beschäftigung müssen erfüllt sein

Der Beschäftigungsantrag einer fristlos gekündigten Arbeitnehmerin gegen die Stadt Eschborn wurde im Rahmen eines Eilverfahrens abgewiesen. Dies hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main entschieden.

Im vorliegenden Fall hat die Arbeitnehmerin nach Ausspruch einer fristlosen Kündigung zunächst eine Kündigungsschutzklage erhoben, die Gegenstand eines noch zu verhandelnden Rechtsstreits ist.

Voraussetzungen für Weiterbeschäftigung am alten Arbeitsplatz

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitnehmer in einem vom Arbeitgeber gekündigten Arbeitsverhältnis nur dann verlangen, auf seinem alten Arbeitsplatz weiterbeschäftigt zu werden, wenn er

- entweder zuvor in einem Kündigungsschutzprozess erstinstanzlich erfolgreich die Unwirksamkeit der Kündigung geltend machen konnte

- oder wenn eine offensichtlich unwirksame Kündigung anzunehmen ist.

Da das beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main anhängige Kündigungsschutzverfahren noch nicht beendet ist, konnte der Antrag der Arbeitnehmerin nur im Falle einer offensichtlich unwirksamen Kündigung Erfolg haben.

Offensichtlich unwirksame Kündigung nicht ersichtlich

Eine offensichtlich unwirksame Kündigung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aber nur anzunehmen, wenn sich aus dem eigenen Vortrag des kündigenden Arbeitgebers ohne Beweiserhebung und ohne, dass ein Beurteilungsspielraum verbleibt, ergibt, dass die Kündigung keinen Bestand haben kann. Eine derart offensichtliche Kündigung lag nach Auffassung des Gerichts aber nicht vor, da viele Fragen im Zusammenhang mit der Kündigung zwischen den Parteien umstritten sind.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.08.2014
Quelle: Arbeitsgericht Frankfurt am Main/ ra-online

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/ArbG-Frankfurt-am-Main_8-Ga-8614_Antrag-auf-Erlass-einer-einstweiligen-Verfuegung-auf-Beschaeftigung-waehrend-Kuendigungsschutzprozess.news18695.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18695 Dokument-Nr. 18695

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.