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Das Arbeitsgericht Frankfurt hat entschieden, dass der geplante dreitägige Streik der Lokführergewerkschaft GDL bei der Deutschen Bahn in dieser Woche rechtens ist. Die Bahn plant nun, in Berufung zu gehen und hofft auf ein Urteil der nächsten Instanz, das noch am Dienstag erwartet wird.
ie Kammer 3 des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main hat am 08.01.2023 den Antrag mehrerer Unternehmen des Transdev-Konzerns auf Untersagung der ab dem 10. Januar 2024 angekündigten Streikmaßnahmen der GDL zurückgewiesen (Aktenzeichen: 3 Ga 3/24).
Des Weiteren hat die Kammer 6 des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main den Antrag des Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V. auf Untersagung der ab dem 9. bzw. 10. Januar 2024 angekündigten Streikmaßnahmen der GDL gegen verschiedene Unternehmen des DB-Konzerns zurückgewiesen (Aktenzeichen: 6 Ga 4/24).
Gegen die Entscheidungen ist das Rechtsmittel der Berufung zum Hessischen Landesarbeitsgericht gegeben.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.01.2024
Quelle: Arbeitsgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 33617
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