kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat die Klage einer Sachbearbeiterin im Büro des Kreisverbandes einer politischen Partei gegen die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses abgewiesen.
Eine Arbeitnehmerin des zugrunde liegenden Streitfalls, die seit 1983 als Sachbearbeiterin im Büro des Kreisverbandes einer politischen Partei beschäftigt war, wehrte sich vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf gegen die
Da beim Kreisverband lediglich fünf Arbeitnehmer beschäftigt werden, hing die Frage, ob die
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat die Klage insgesamt abgewiesen. Es hält das Kündigungsschutzgesetz für nicht anwendbar, da in dem Betrieb des Kreisverbandes - dies ist unstreitig - nicht mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Die Arbeitnehmer des Landesverbandes könnten nicht hinzugerechnet werden, da Landes- und Kreisverband keinen gemeinsamen Betrieb unter einheitlicher Leitung betrieben. Es gebe weder eine personelle oder technisch-organisatorische Verknüpfung der Arbeitsabläufe, noch fänden sich Anzeichen für einen gemeinsamen Einsatz der Betriebsmittel. Zwar kann auch eine außerhalb der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes ausgesprochene
Die Klage ist auch erfolglos, soweit die Klägerin die Erteilung eines von ihr neu formulierten Zwischenzeugnisses begehrt. Es genüge nicht, dass das erteilte Zeugnis unrichtig sei. Wegen der Formulierungshoheit des Arbeitgebers hätte die Klägerin nur obsiegen können, wenn das Ermessen des Beklagten im Hinblick auf die jeweils von ihr beanspruchten Formulierungen auf Null reduziert gewesen wäre. Dies habe sich aus dem Vortrag der Klägerin aber nicht ergeben. Zudem sei von ihr nicht ausreichend dargelegt worden, aufgrund welcher Umstände die Bescheinigung einer überdurchschnittlichen Leistung gerechtfertigt gewesen wäre.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.08.2015
Quelle: Arbeitsgericht Düsseldorf/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/ArbG-Duesseldorf_6-Ca-75115_Kuendigung-einer-Sachbearbeiterin-durch-Partei-Kreisverband-zulaessig~N21514
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 21514
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.