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Arbeitsgericht Cottbus, Urteil vom 12.06.2008
8 Ca 2223/07 -

Flughafenmitarbeiter kann bei schwerem Sicherheitsverstoß gekündigt werden

Sofortige Kündigung allerdings unverhältnismäßig

Das Arbeitsgericht Cottbus hat die ordentliche verhaltensbedingte Kündigung eines Mitarbeiter Vorfeldservice des Flughafens Berlin-Schönefeld für wirksam erklärt, der gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen hatte.

Aus dem Urteil geht hervor, dass der Mitarbeiter am 27.11.2007 um 21.58 Uhr ohne Freigabe durch die Flugsicherung die noch im aktiven Flugbetrieb befindliche Nordbahn mit seinem Follow me Fahrzeug kreuzte. Zu diesem Zeitpunkt startete der Ryanair Flug FR 1639 mit 108 Passagieren. Zu einer Kollision kam es nicht, da der Pilot das Flugzeug bereits im ersten Drittel in die Luft gezogen hatte.

Schwerer Sicherheitsverstoß

Das Arbeitsgericht hielt das Verhalten des Vorfeldmitarbeiters für einen schweren Sicherheitsverstoß, der eine Kündigung rechtfertigt. Es bedurfte keiner vorherigen Abmahnung, da die Mitarbeiter des Vorfeldservice regelmäßig über die Sicherheitsbestimmungen belehrt werden.

Fristlose Kündigung ist unverhältnismäßig

Die ausgesprochene fristlose Kündigung hielt das Arbeitsgericht aber für unverhältnismäßig, da der Mitarbeiter bisher unbeanstandet gearbeitet und sein Fehlverhalten unmittelbar danach eingesehen hatte. Es sei dem Arbeitgeber daher zuzumuten, ihn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist an anderer Stelle zu beschäftigen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des ArbG Cottbus vom 26.06.2008

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