wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Arbeitsgericht Cottbus, Urteil vom 27.01.2010
7 Ca 868/09 -

Spesenabrechnungen jahrelang zu eigenen Gunsten aufgerundet – Kündigung des Arbeitnehmers unwirksam

Falsche Abrechnungen wurden mehrfach vom Arbeitgeber anstandslos akzeptiert

Einem Arbeitnehmer, der seinem Arbeitgeber über Jahre aufgerundete Spesenabrechnungen vorlegt, die stets akzeptiert werden, kann nicht gekündigt werden, wenn der Arbeitgeber entdeckt, dass diese Abrechnungsweise nicht korrekt ist. Dies entschied das Arbeitsgerichts Cottbus.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Bezirksleiter im Außendienst seinem Arbeitgeber jahrelang Spesenabrechnungen vorgelegt, bei denen die Zeiten der Abwesenheit auf jeweils eine halbe und volle Stunde gerundet waren. Die Abrechnungen wurden stets anstandslos bezahlt. Die bearbeiteten Spesenabrechnungen trugen jeweils Handzeichen und Datum, so dass der Mann davon ausgehen konnte, dass die Spesenabrechnungen inhaltlich geprüft worden waren. Doch erst bei einer späteren genauen Kontrolle der Abwesenheitszeiten stellte der Arbeitgeber fest, dass der Mitarbeiter die Abrechnungen stets zu seinen Gunsten aufgerundet hatte, obwohl er hierzu nicht berechtigt war. Der Arbeitgeber kündigte dem Mitarbeiter daraufhin fristlos.

Mitarbeiter hätte Gelegenheit zur Stellungnahme oder zur Änderung der Abrechnungspraxis geben werden müssen

Die Richter des Arbeitsgerichts Cottbus erklärten die Kündigung jedoch für unwirksam. Der Arbeitgeber habe jahrelang die falschen Abrechnungen anstandslos akzeptiert. Vor diesem Hintergrund hätte der Arbeitgeber dem Mitarbeiter zunächst Gelegenheit geben müssen, zu seiner Abrechnung Stellung zu nehmen oder er hätte die Abrechnungspraxis umstellen müssen. Ohne diesen „Vorlauf“ habe der Arbeitgeber nicht annehmen dürfen, der Arbeitnehmer habe ihn um den Wert des erhöhten Spesensatzes betrügen wollen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.01.2011
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht/ra-online

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/ArbG-Cottbus_7-Ca-86809_Spesenabrechnungen-jahrelang-zu-eigenen-Gunsten-aufgerundet-Kuendigung-des-Arbeitnehmers-unwirksam.news10836.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 10836 Dokument-Nr. 10836

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.